Steuererklärung 2020: Einreichen oder Fristerstreckung beantragt bis 30.06.2021

Reichen Sie Ihre Steuererklärung 2020 bis 30.06.2021 ein.

Ist die Steuererklärung bis 30. Juni noch nicht eingereicht oder wurde bis zu diesem Datum keine Fristerstreckung beantragt, verlangt der Kanton Aargau eine Mahngebühr:
für 1. Mahnung Fr. 35.-
für 2. Mahnung Fr. 50.-

Ich werde für Sie eine Fristerstreckung beantragen, wenn Sie sich rechtzeitig bei mir melden.

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